1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere jetzigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Sie werden, auch ohne wiederholende ausdrückliche Bezugnahme, Bestandteil eines jeden von uns abgeschlossenen Vertrages. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder AGB werden auch durch Auftragsannahme nicht anerkannt.
Wir behalten uns an Konzepten, Prototypen, Software, Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. Ä., Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Insbesondere dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht und ohne unsere ausdrückliche Genehmigung über den eigentlichenZweck hinaus genutzt werden.
2. Ausschlüsse
Wir handeln nie als Verkäufer für Hard- und Software. Für alle Einkäufe, die sie mit Händlern tätigen, gelten deren Garantie-, Haftungs- und allgemeinen Geschäftsbeziehungen.
3. Angebote, Bestellungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Aussagen zu Produkten sind im Zweifel unver- bindlich, können ohne Verschulden dem Irrtum unterliegen und im Einzelfall durch die beim Auftraggeber gegebenen Einsatzbedingungen oder beabsichtigten Verwendungszwecke erheblich abweichen, es sei denn, diese werden in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich anerkannt. Wir haften nicht für die Aussagen Dritter, insbesondere haften wir nicht für Prospektangaben der Hersteller.
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
4. Lieferfristen und –Termine
Lieferfristen und –Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigten. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen und –Terminen setzt die abschließende Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Auftraggeber, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
5. Preise, Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart wird der vereinbarte Kaufpreis mit vollständiger Lieferung oder vereinbarter Abnahme ohne weiteres fällig. Dieser ist zahlbar bis spätestens sieben Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug eingehend auf eines des auf der Rechnung angegebenen Kontos.
Die Einhaltung der Zahlungsfrist bemisst sich am Tag der Wertstellung. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert. Zugesendete Schecks gelten nicht als Zahlung und werden auf Gefahr des Zahlungspflichtigen abgewiesen bzw. zurück gesendet.
Die Aufrechnung ist grundsätzlich nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis sind vom Aufrechnungsverbot ausgenommen.
Gemäß BGB §286(3) tritt Zahlungsverzug ohne weiteres 30 Tage nach Ablauf des gewährten Zahlungszieles ein. Für später eintreffende Zahlungen berechnen wir Verzugszinsen gemäß BGB §288(2). Entstehen nach Vertragsabschluss, insbesondere durch die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen aus sämtlichen mit dem Auftraggeber bestehenden Geschäftsverbindungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung banküblicher Sicherheiten auszuführen. Darüber hinausgehende Ansprüche aus gesetzlichen Regelungen bleiben davon unberührt.
6. Sachmängel
Erkennbare Mängel an der vereinbarten Dienstleistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Festellung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen sind wir zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigern wir unberechtigt jegliche Nacherfüllung, so kann der Kunde wahlweise eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen hat der Auftraggeber nach gegenseitiger Abstimmung uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
7. Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung anderer Rechtsgüter. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten. In Fällen grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Handelns sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
9. Sonstiges
Erfüllungsort ist Leipzig.